Dharmakirti's Hetubinduh. Teil II. Ubersetzung und by Ernst Steinkellner

By Ernst Steinkellner

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Infolgedessen verdient er, daß man ihn übersieht. 122152) Deshalb ist dieses als Bewirken ein und desselben Gegenstandes bestimmte Mitursachesein nur für augenblickliche Dinge gegeben, aber nicht für nichtaugenblickliche, die [auch] getrennt vorkommen können. Da [diese] nämlich [auch] getrennt wirken können, ist die Beschränkung (niyamafy) des Mitursacheseins [auf sie] nicht gegeben. bJ22153 Wo dagegen die Dinge dadurch, daß sie auf eine PhasenReihe (sardänah) einwirken, zur Ursache werden67, wie zum Beispiel Feuer und Wasser oder Erde usw.

96 erklärt. Auch in diesem Fall ist, weil das frühere [harte Kupfer] von sich aus vergänglich ist, durch das Feuer usw. und durch die materielle Ursache (upädänam) ein flüssiges usw. Eigenwesen entstanden, das in der Tat ein anderes ist 97 . [Einwand:] 98 „Das [Ding] selbst hat ausschließlich die Beschaffenheit der Dauer, weil es besteht, wenn eine Ursache des Vergehens nicht auftritt. Es vergeht [zwar] durch ein anderes, es gibt aber kein , Vergehen* zu nennendes, anderes Eigenwesen [des Dinges].

Ferner trägt man den Beweis (sädhanam) zu dem Zwecke vor, auch bei anderen [Personen] eine sichere Erkenntnis {nUcayafy) zu erzeugen gleich der eigenen sicheren Erkenntnis. Was ist [aber] Anlaß dafür, daß sich dabei der [eine], nachdem er für sich selbst auch ohne Angabe dessen, was erkannt werden soll, [eben dieses] erkannt hat, wenn er einen anderen belehrt, auf eine [völlig] neue36 Ordnung (arihakramah) stützt? Deshalb hat die Mitteilung dessen, was erkannt werden soll, keinen Zweck, weil die Erkenntnis [des zu Beweisenden] auch auf andere Weise entsteht.

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